Hygienekonzept Landhotel „Goldener Löwe“
Mit Wirkung der am 21.10.2020 durch die Landesregierung Sachsen erlassenen Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (Corona-Schutz-Verordnung) und der Allgemeinverfügung im Landkreis Mittelsachsen vom 28.10.2020 ist das Hygienekonzept des Landhotels „Goldener Löwe“ aktualisiert worden!
Die Beschlüsse der Bundesregierung überlagern die im Land Sachsen und dem Landkreis Mittelsachsen getroffenen Maßnahmen, sodass es am 02.11.2020 bis 30.11.2020 zum Lockdown kommt.
Voraussetzung für den Gastronomie- Betrieb bleiben umfassende Hygienevorkehrungen, die im Folgenden als
Hygienekonzept Landhotel „Goldener Löwe“ Burgstädt (Stand 27.10.2020, gültig bis 01.11.2020)
festgelegt werden:
1. In den Gastbereichen Restaurant, Wintergarten und
Bankettsaal halten sich gleichzeitig nicht mehr als 30 Personen auf.
2. Bei Familienfeiern, Schulabschlussfeiern und vergleichbare
Veranstaltungen sind 50 Personen zulässig. Das Haus ist an diesen Tagen
für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
3. Der Besuch im „Goldenen Löwen“ ist in der Regel nach telefonischer
Voranmeldung oder Voranmeldung per E-Mail möglich. Der Aufenthalt im
„Goldene Löwen“ umfasst:
a) den üblichen Restaurantbesuch zu Speis und Trank an allen Tagen
von 11.30 Uhr bis 21.00 Uhr, freitags und samstags bis 20.00 Uhr
b) den Besuch und das Genießen unserer Brunch- Veranstaltungen an
Sonntagen
c) die tanzsportlichen Betätigung freitags und samstags von 18.15 Uhr bis
21.45 Uhr (Schließungsverfügung zwischen 22.00 und 05.00 Uhr und
Verbot des Ausschank von Alkohol)
d) das Abhalten von Familienfeierlichkeiten, Schulanschlussfeiern,
Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen
e) eine Beherbergungsleistung
4. Bei a) Betreten des Hauses,
b) vor und nach jedem Toilettengang,
c) vor Betreten der Freitreppe zum Saal
sind die Hände zu desinfizieren. Eine mobile „Hygieneampel“ mit Desinfektionsmittel Handtuchspender und Mülleimer wird entsprechend des gegebenen Publikumsverkehrs unübersehbar platziert und ist entsprechend zu nutzen.
5. Es besteht Maskenpflicht von Betreten des Hauses bis
zu den Plätze.
6. Die Kontaktdaten sind zur möglichen Nachverfolgung
wahrheitsgemäß und vollständig im Eingangsbereich (Schreibpult) zu
hinterlege.
7. In den Gastbereichen sitzen maximal Personen zweier Hausstände an einem
Tisch, höchstens aber 10 Personen.(Ausnahme Familienfeiern)
Die großzügige Einrichtung der Gasträume ermöglicht die Platzierung an allen
Tischen.bzw. das Stellen von Tafeln.
8. Bei Angeboten von Speisen in Büffetform (Brunch, Abendbüfetts bei
Veranstaltungen wie unter 3.d ) ist bei selbstständigen Entnehmen von
Speisen zwingend Mundschutz zu tragen.
Der Mindestabstand bei der Abholung der Speisen ist unbedingt einzuhalten.
Löffel, Heber und Zangen zur Entnahme der Speisen beim Brunch und
Büfett´s werden regelmäßig ausgetauscht bzw. desinfiziert, dafür wird die
Selbstbedienung kurzzeitig unterbrochen.
9. Die Besonderheit der tanzsportlichen Betätigung im Haus
(Gesellschaftstanz) ermöglicht und fordert zwingend den Mindestabstand
der Paare beim Tanzen von 1,50m einzuhalten.
Die Versorgung mit Getränken während des Tanzsports erfolgt durch
Selbstbedienung vom Tresen aus. Der Mindestabstand bei Abholung der
Getränke ist unbedingt einzuhalten.
10. Türklinken, Geländer, Stuhllehnen, Sanitärarmaturen und zugängliche
Flächen werden zur Sicherheit vor Beginn bzw. Öffnung des Hauses
desinfiziert und dann im 3 Stunden Rhythmus wiederholt.
11. Verantwortlich für die Durchsetzung der Maßnahmen ist
Herr Ullrich Schleußner.