August 2020

Ich danke unseren Gästen für die peinliche Einhaltung unseres Hygienekonzeptes, das mit Präzisierungen seit dem 15.05.2020 gültig ist und so unsere gemeinsame Arbeit, aber auch neuen Spaß nach CORONA oder doch besser in CORONA möglich macht.
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Die mit Wirkung der am 14.07.2020 erlassenen neuen Corona-Schutz-Verordnung und die sich daraus ergebenden Anordnung von Hygieneauflagen folgen dem positiven Trend eines geringen Ansteckungsrisikos in Sachsen.
Leider gibt es auch im August kein grünes Licht für den sehr beliebten Seniorentanz...!
Laut Gesetz sind "Tanzlustbarkeiten" weiterhin streng untersagt und werden für alle Beteiligten mit hohen Bußgeldern belegt. (500,-€ für die Veranstalter, 150,-€ für die Teilnehmer)
Ich bitte unsere Senioren zu unterscheiden zwischen öffentlichen Tanzveranstaltungen (Tanzlustbarkeiten) und illegalem (als Seniorenvereinsfeier -die sind wieder erlaubt- getarntem) Seniorentanz!
(Einige von Ihnen haben mich über solche Dinge informiert!)
Glauben Sie mir, dass ich unendlich traurig bin, dass es ist, wie es ist..., ganz abgesehen von wirtschaftlichen Auswirkungen und weiterer Kurzarbeit für einige meiner Mitarbeiter...
Voraussetzung für unseren Gastronomie- Betrieb bleiben umfassende Hygienevorkehrungen die im Folgenden als
Hygienekonzept Landhotel „Goldener Löwe“ Burgstädt (Stand 14.07.2020)
festgelegt werden:
1. In den Gastbereichen Restaurant, Wintergarten und Bankettsaal halten sich
gleichzeitig jeweils nicht mehr als 30 Personen auf.
2. Bei Familienfeiern, Schulabschlussfeiern und vergleichbaren Veranstaltungen
sind 100 Personen zulässig. Das Haus ist an diesen Tagen für den öffentlichen
Publikumsverkehr geschlossen.
3. Der Besuch im „Goldenen Löwen“ ist in erster Linie nach telefonischer
Voranmeldung oder Voranmeldung per E-Mail möglich.
Der Aufenthalt im „Goldenen Löwen“ umfasst
a) den üblichen Restaurantbesuch zu Speis und Trank an allen Tagen von
11.30 Uhr bis 21.00 Uhr, freitags und samstags bis 20.00 Uhr
b) den Besuch und das Genießen unserer Brunch-Veranstaltungen an
Sonntagen
c) die tanzsportlichen Betätigungen freitags und samstags ab 20.30 Uhr bis
0.30 Uhr (15 Tanzpaare = 30 Gäste)
d) das Abhalten von Familienfeierlichkeiten, Schulabschlussfeiern,
Trauerfeiern und vergleichbaren Veranstaltungen (100 Gäste)
e) eine Beherbergungsleistung
4. Bei a) Betreten des Hauses,
b) vor und nach jedem Toilettengang,
c) vor Betreten der Freitreppe zum Saal
sind die Hände zu desinfizieren. Eine mobile „Hygieneampel“ mit
Desinfektionsmittel, Handtuchspender und Mülleimer wird entsprechend
des gegebenen Publikumsverkehrs unübersehbar platziert und ist
entsprechend zu nutzen.
5. Entsprechend der o.g. Verordnung sitzen maximal Personen zweier
Hausstände an einem Tisch, maximal aber 16 Personen an einer Tafel. Die
großzügige Einrichtung der Gasträume ermöglicht die Platzierung an allen
Tischen bzw. das Stellen von Tafeln.
6. Bei Angeboten von Speisen in Büfettform (Brunch, Abendbüfetts bei
Veranstaltungen wie unter 3.d ) ist bei selbstständigem Entnehmen von
Speisen zwingend Mundschutz zu tragen.
Der Mindestabstand bei der Abholung der Speisen ist unbedingt einzuhalten.
Löffel, Heber und Zangen zur Entnahme der Speisen beim Brunch und
Büfetts werden regelmäßig ausgetauscht bzw. desinfiziert, dafür wird die
Selbstbedienung kurzzeitig unterbrochen.
7. Die Besonderheit der tanzsportlichen Betätigung im Haus (Gesellschaftstanz)
ermöglicht und fordert zwingend den Mindestabstand der Paare beim Tanzen
von 1,50m einzuhalten.
Die Versorgung mit Getränken während des Tanzsports erfolgt durch
Selbstbedienung vom Tresen aus. Der Mindestabstand bei Abholung der
Getränke ist unbedingt einzuhalten.
8. Türklinken, Geländer, Stuhllehnen, Sanitärarmaturen und zugängliche Flächen
werden zur Sicherheit vor Beginn bzw. Öffnung des Hauses desinfiziert und
dann im 3 Stunden Rhythmus wiederholt.
9. Verantwortlich für die Durchsetzung der Maßnahmen ist
Herr Ullrich Schleußner.
Wir wünschen allen unseren Gästen Gesundheit und ein neues Gefühl für Maß halten...
Ihr Löwenwirt
Ullrich Schleußner

Und hier die Termine für August 2020
Freitag, den 07.08. -ausgebucht-, 14.08. und 21.08.2020-ausgebucht-
nicht am 28.08.2020
Tanzen, um des Tanzes Willen
die Nacht der Standard- und lateinamerikanischen Tänze
ab 21.00 Uhr, -neu- ab 20.00 Uhr Imbiss-Büfett, 10,-€, findet nur nach vorheriger Anmeldung, mindestens 6 Buchungen statt, sonst nach Karte!
Reservierung zwingend erforderlich (Anruf oder e-Mail) max. 15 Paare !

Cocktails & Dreams
Samstag, den 01.08., 15.08., 22.08. -ausgebucht- und
29.08.2020 -ausgbucht-
nicht am 08.08.2020
Jules Tanzparty
...um des Tanzes Willen... für Tänzer und
die es werden wollen...! (Vorkenntnisse erwünscht)
ab 21.00 Uhr, -neu- ab 20.00 Uhr Imbiss-Büfett, 10,-€, findet nur nach vorheriger Anmeldung, mindestens 6 Buchungen statt, sonst nach Karte!
Reservierung zwingend erforderlich (Anruf oder e-Mail) max. 15 Paare !

Sonntag, den 02.08., 09.08., 16.08. und 23.08.2020
nicht am 30.08.2020
Familienbrunch
Einlass: 11.30 Uhr, (Vorausetzung für die Durchführung sind 12 Voranmeldungen- Personen)
Preis für Erwachsene. 18,-€, Kinder bis 10 Jahre 9,-€


